Scheidungsanwalt in Köln

Ihre Ehe nähert sich dem Ende oder ist bereits gescheitert?
Sie leben getrennt und Ihnen steht eine Scheidung bevor?

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Dann sind Sie hier genau richtig.

Spezialisierter Anwalt für Scheidungsrecht

Als speziell ausgebildeter Fachanwalt für Familienrecht besitze ich die nötige Erfahrung und Expertise.

Engagiert, empathisch & durchsetzungsstark

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Scheidungsanwalt Köln

Giuseppe Landucci: Scheidungsanwalt in Köln

Mein Name ist Giuseppe Landucci und ich bin Scheidungsanwalt in Köln. Als Fachanwalt für Familienrecht habe ich mich bereits seit 2015 auf Scheidungen spezialisiert. Seither habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, meinen Mandanten eine professionelle und engagierte Rechtsberatung und Prozessführung im Scheidungsrecht zu bieten. Außerdem bin ich ausgebildeter Mediator und biete ebenfalls Scheidungsmediationen an.

Ich stehe Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und Ziele zu begleiten und zu unterstützen, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Mit jahrelanger Erfahrung, Fachwissen und Engagement können Sie darauf vertrauen, dass ich Ihnen die bestmögliche rechtliche Beratung und Vertretung biete.

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Giuseppe M. Landucci

Informationen für Ihre Scheidung in Köln

Voraussetzungen für eine Scheidung

Laut Gesetz kann eine Ehe geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Gescheitert ist die Ehe, wenn die Eheleute seit über einem Jahr getrennt voneinander leben (Trennungsjahr) und beide die Ehescheidung beantragen oder der andere Ehepartner der Scheidung zustimmt.

Spätestens nach Ablauf von drei Trennungsjahren wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist und eine Scheidung kann stattfinden, ohne dass es der Zustimmung des anderen Ehepartners bedarf.

Einvernehmliche vs. streitige Trennung

Einvernehmliche Scheidung

Bei einer einvernehmlichen Scheidung braucht theoretisch nur einer der Ehegatten einen Scheidungsanwalt. Obwohl dieser nur einen der Ehegatten vertritt, besteht häufig die Absprache, dass sich beide Ehegatten die Kosten teilen. Verpflichtet zur Zahlung der Anwaltskosten ist jedoch der Ehegatte, der den Auftrag erteilt hat. Eine Scheidung ganz ohne Rechtsanwalt ist nicht möglich!

  • Zustimmung beider Ehegatten

  • Kein Streit über Folgesachen

  • Nur ein Scheidungsanwalt nötig

Streitige Scheidung

Kommt es zwischen den Ehegatten zum Streit bzw. zu Uneinigkeiten, sollte jeder durch einen eigenen Anwalt vertreten werden. Sollte zudem Ihr Ehepartner der Scheidung nicht zustimmen, müssen Sie beweisen, dass die Ehe „zerrüttet“ ist. Gelingt dies nicht, kann die Scheidung erst nach drei Jahren Trennung erfolgen. Dann ist die Zustimmung des Partners auch nicht mehr erforderlich.

  • Streit zwischen den Ehegatten

  • Uneinigkeit über Folgesachen

  • Eigene Scheidungsanwälte sinnvoll

Scheidungsablauf

Die 5 Schritte bis zur Scheidung

01. Trennung

„Trennung von Tisch und Bett“ oder Trennung durch Auszug über 1 Jahr. Das heißt: keine gemeinsame Haushaltsführung, kein gemeinsames Wirtschaften, keine sexuelle Beziehung.

02. Scheidungsantrag

Der Scheidungsantrag muss von einem Scheidungsanwalt beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Die Zustellung des Scheidungsantrags zum anderen Ehegatten erfolgt durch das Gericht.

03. Versorgungsausgleich

Sie erhalten vom Gericht gegebenenfalls Formulare zum Versorgungsausgleich. Der Versorgungsträger ermittelt, wie viele Rentenansprüche jede Partei während der Ehe erworben hat.

04. Scheidungstermin

Beide Ehepartner müssen in der Regel persönlich beim Scheidungstermin erscheinen. Zudem muss mindestens ein Scheidungsanwalt anwesend sein.

05. Scheidungsurteil

Letztendlich wird ein rechtskräftiges Urteil bzw. ein rechtskräftiger Scheidungsbeschluss des zuständigen Familiengerichts erlassen.

Rechtsanwalt Scheidung Beratung

Die häufigsten Fragen zur Scheidung

Eine Scheidung kann erfahrungsgemäß zwischen 3 und 16 Monaten dauern. Erfolgt die Scheidung ohne Streitigkeiten, kann ein Scheidungsverfahren unproblematisch und schnell realisiert werden. Voraussetzung hierfür ist, dass alle relevanten Folgesachen, wie Aufteilung des Besitzes und des Eigentums, Versorgungsausgleich, Sorgerecht und Unterhalt einvernehmlich und friedvoll geregelt werden.

Kommt es allerdings zwischen den Ehegatten zu einem „Rosenkrieg“, kann eine Scheidung auch mehrere Jahre dauern.

Eine Scheidung kann nur in sogenannten „Härtefällen“ (z.B. bei extremer häuslicher Gewalt) beschleunigt werden. In solchen Ausnahmefällen kann eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres erfolgen. Hieran sind jedoch sehr strenge Anforderungen geknüpft.

Die Scheidungskosten werden anhand des sogenannten Verfahrenswerts (Streitwert) berechnet. Dieser errechnet sich nach dem dreimonatigen Einkommen beider Eheleute. Es handelt sich um eine fiktive Größe, die als Grundlage für die Berechnung der Scheidungskosten dient. Wird der Versorgungsausgleich durchgeführt, werden für jede Rentenanwartschaft zusätzlich 10 % des Verfahrenswertes für die Scheidung als Verfahrenswert angesetzt.

Eine durchschnittliche Scheidung kostet erfahrungsgemäß zwischen 1.500 und 3.000 Euro. Generell gilt: Je weniger der Scheidungsanwalt tätig werden muss, desto günstiger wird die Scheidung. Wird die Scheidung ohne Versorgungsausgleich und streitige Folgesachen (z.B. Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Zugewinnausgleich) durchgeführt, berechnen sich die Scheidungskosten nur nach dem Verfahrenswert für die Scheidung. Einen kostenlosen Scheidungskostenrechner finden Sie hier.

Zur Durchführung einer Scheidung werden die Heiratsurkunde und Geburtsurkunden noch minderjähriger Kinder benötigt. Ähnliches gilt für einen Ehevertrag oder eine notarielle Scheidungsfolgen- oder Trennungsfolgenvereinbarung, sollten diese vorhanden sein.

Zudem sollten meist folgende Angaben erfolgen: vollständige Anschriften beider Ehegatten (aktuelle und letzte gemeinsame Adressen), Einkommen beider Ehegatten, Lebensmittelpunkt gemeinsamer Kinder, Datum der Trennung und Umsetzung der Trennung, mögliche Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich, zum Umgangsrecht, zu Unterhaltsansprüchen, zur Ehewohnung, zu Haushaltssachen und zum Zugewinn.

Neben der eigentlichen Scheidung werden ebenfalls die sogenannten Folgesachen geregelt, wenn sie streitig sind und von dem jeweiligen Ehegatten beantragt werden. Laut § 137 Abs. 2 FamFG zählen hierzu unter anderem Ehegattenunterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Zugewinn / Güterrecht, Hausrat.

Auch der Versorgungsausgleich zählt zu den Folgesachen. Dieser wird jedoch grundsätzlich von Amts wegen durchgeführt, es sei denn die Ehezeit liegt unter 3 Jahren. In diesem Fall wird er nur auf Antrag durchgeführt.

Durch die Scheidung ändern sich die Eigentumsverhältnisse nicht. Das gemeinsame Haus bleibt gemeinsames Eigentum, solange die Eheleute nichts anderes regeln. Hat aber einer der Ehepartner im Laufe der Ehe mehr Vermögen als der andere angehäuft, kann der andere Ehepartner den Zugewinnausgleich beantragen und mögliche Ansprüche geltend machen.

Eine Scheidung kann diverse Veränderungen mit sich bringen. Hierzu zählen unter anderem Familienname, Krankenversicherung, Unterhalt sowie Rentenanpassung aufgrund des durchgeführten Versorgungsausgleichs.

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Sorgerecht, Umgangsrecht & Kindesunterhalt

Wer hat sich um die Kinder zu sorgen?

Auch nach der Scheidung wird die elterliche Sorge für gemeinsame minderjährige Kinder durch beide Elternteile gemeinsam ausgeübt. Die Ausübung des Sorgerechts steht insofern in keinem Zusammenhang mit der Ehescheidung.

Widerspricht die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts dem Kindeswohl, kann die elterliche Sorge – unabhängig von der Scheidung – allein einem Elternteil übertragen werden, wenn dieser einen entsprechenden Antrag beim Familiengericht stellt.

Was heißt Sorgerecht & Umgangsrecht?

Die Eltern haben durch das Sorgerecht die Verantwortung, sich um das Wohlergehen ihrer Kinder zu kümmern, ihr Vermögen zu verwalten, als ihre gesetzlichen Vertreter zu handeln und zu entscheiden, wo sie leben werden.

Lebt das Kind bei Elternteil X, hat es dort seinen Lebensmittelpunkt, ohne dass diesem Elternteil das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugutekommen muss. Da der Lebensmittelpunkt bei diesem Elternteil ist, kann und sollte Elternteil Y sogenannte Umgangskontakte mit dem Kind wahrnehmen. So findet auch nach der Trennung ein regelmäßiger Kontakt zu beiden Elternteilen statt. Eine Entfremdung zwischen Kind und Eltern kann dadurch verhindert werden. Das ist der Sinn des Umgangsrechts.

Wer muss Kindesunterhalt zahlen?

Der leistungsfähige Elternteil, bei dem sich das minderjährige gemeinsame Kind nicht ständig aufhält, ist grundsätzlich zum sogenannten Barunterhalt verpflichtet. Der andere Elternteil leistet Naturalunterhalt, indem es das Kind täglich versorgt. Bei volljährigen Kindern, die in der Ausbildung oder im Studium sind, sind beide Elternteile entsprechend ihrer Einkommensverhältnisse zum Barunterhalt verpflichtet, auch wenn das Kind bei einem der Elternteile wohnt.

Wie ermittelt sich der Kindesunterhalt?

Die Berechnung der Unterhaltsansprüche richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Beim Kindesunterhalt wird das Netto-Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils u. a. um berufsbedingte Aufwendungen und Altersvorsorgeleistungen bereinigt. Die endgültige Höhe des Kindesunterhalts richtet sich sodann – nach Ermittlung des eben genannten bereinigten Einkommens – nach dem Alter des Kindes, was auf der Düsseldorfer Tabelle abzulesen ist. Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle finden Sie hier.

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Giuseppe M. Landucci
Rechtsanwalt für Familienrecht

Giuseppe M. Landucci – Scheidungsanwalt Köln

Giuseppe M. Landucci ist ein erfahrener Scheidungsanwalt und kompetenter Rechtsanwalt für Familienrecht. Er ist zudem ausgebildeter Mediator und bietet auch Scheidungs­mediationen an. Im Jahre 2015 hat er seine gleichnamige Fachanwaltskanzlei für Familienrecht in Köln gegründet. Seither vertreten er und seine Rechtsanwälte Mandaten in allen rechtlichen Themen im Familienrecht. Egal, ob Sie sich beraten oder scheiden lassen möchten, Herr Landucci steht an Ihrer Seite – in guten wie in schlechten Zeiten.

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